„Preis des sächsischen Garten- und Landschaftsbaus“

Bewerben Sie sich noch bis 15. August für den „Preis des sächsischen Garten- und Landschaftsbaus 2025“. Eingereicht werden können alle Projekte, die durch Betriebe des Garten‑, Landschafts- und Sportplatzbaus ausgeführt wurden.

„Preis des sächsischen Garten- und Landschaftsbaus“

Teilnahmeberechtigt sind nur Betriebe, die in Sachsen ihren Firmensitz oder eine Niederlassung haben. Die Projekte liegen in Sachsen. Auch durch Landschaftsarchitekten geplante Projekte können eingereicht werden, wenn die Projekte durch Betriebe des Garten‑, Landschafts- und Sportplatzbaus, die in Sachsen ihren Firmensitz oder eine Niederlassung haben, ausgeführt wurden.

zurück