Galabau

Wettbewerb
Preis des Sächsischen Garten- und Landschaftsbaus

Ziele des Wettbewerbs 

Mit dem Wettbewerb „Preis des sächsischen Garten- und Landschaftsbaus“ sollen Maßstäbe für die Gestaltung privater Hausgärten, Außenanlagen im Wohn- und Arbeitsumfeld sowie bei landschaftsgärtnerischen Spezialgebieten gesetzt werden. Durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit wird das Leistungsspektrum sowie die Leistungsfähigkeit der sächsischen Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus stärker bekannt gemacht. Daher wird im Zusammenwirken vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und dem Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Sachsen e. V. der „Preis des sächsischen Garten- und Landschaftsbaus“ für das Jahr 2025 ausgelobt.

Im Rahmen dieses Zusammenwirkens lobt der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Sachsen e. V. im Auftrag des Sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie diesen Wettbewerb aus und führt ihn durch. Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie stellt die Preisgelder und fördert den Wettbewerb finanziell.

Alle detaillierten Teilnahmebedingungen sind im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht und auf den PDF-Vorschauseiten A68-A69 für Sie zusammengefasst oder im unteren Verlauf nachzulesen.


Der Wettbewerb wird vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ausgelobt.

Jetzt bewerben!

Stellen Sie uns Ihre Grün-Projekte vor und setzen Sie gemeinsam mit uns Maßstäbe für die Gestaltung zukünftiger Stadträume!

Es erwarten Sie attraktive Preisgelder und eine öffentlichkeitswirksame Präsentation.

Einsendeschluss ist der 15. August 2025.

Alle Informationen auf einen Blick

1 Teilnahmebedingungen                                                                                                                                                                                                                                       

Eingereicht werden können alle Projekte, die durch Betriebe des Garten‑, Landschafts- und Sportplatzbaus ausgeführt wurden. Teilnahmeberechtigt sind nur Betriebe, die in Sachsen ihren Firmensitz oder eine Niederlassung haben. Die Projekte liegen in Sachsen. Auch durch Landschaftsarchitekten geplante Projekte können eingereicht werden, wenn die Projekte durch Betriebe des Garten‑, Landschafts- und Sportplatzbaus, die in Sachsen ihren Firmensitz oder eine Niederlassung haben, ausgeführt wurden.

Als Teilnahmevoraussetzung sind durch die Firmen des Garten- und Landschaftsbaus der Nachweis zur Zugehörigkeit zur Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie ein Nachweis der Fachkunde, durch die Meisterqualifikation im Garten‑ und Landschaftsbau oder eine entsprechend höhere Qualifikation in dieser Fachrichtung, mit einzureichen.

Berücksichtigung findet höchstens ein Projekt pro Kategorie und Teilnehmer. Der Teilnehmer muss eine abgeschlossene, eigene Leistung einreichen, die im Zeitraum 1. Januar 2022 – 15. August 2025 fertiggestellt wurde. Leistungen, die bereits zum Vorgängerwettbewerb 2022 eingereicht wurden, können nicht erneut eingereicht werden.

Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennt der Teilnehmer diese Ausschreibung vollständig an.

2 Eigentums-/Urheberrechte                                                                                                                                                                                                                               

Die Auslober des Wettbewerbs haben das Veröffentlichungsrecht. Sie sind berechtigt, die Arbeiten einschließlich aller Bilder des Wettbewerbes mit Hinweis auf den Urheber ohne Gewährung einer zusätzlichen Vergütung uneingeschränkt zu nutzen. Sie sind von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese aufgrund der bei ihnen verbliebenen Urheberrechte oder aufgrund ähnlicher Rechte geltend machen. Der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Sachsen e. V. wird auf seiner Homepage über den Verlauf des Wettbewerbes informieren.

Die Projekte des Wettbewerbs, insbesondere die prämierten Beiträge, werden in Printmedien, Sozialen Medien sowie in einer Broschüre veröffentlicht. Die Namen der Wettbewerbsteilnehmer (Fachbetriebe des Garten- und Landschaftsbaus), mitwirkende Landschaftsarchitekten sowie die Bauherren werden genannt. Mit der Einreichung der Unterlagen stimmt der Teilnehmer dieser Namensnennung zu.

4 Beurteilungskriterien                                                                                                                                                                                                                                           

Alle eingereichten Einsendungen werden einer sachlichen Prüfung nach folgenden Kriterien unterzogen:

- Teilnahmeberechtigung (Fachbetrieb Garten- und Landschaftsbau in Sachsen, Zugehörigkeit zur Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Fachkunde, siehe auch Punkt 1.)
-Termingerechte Einsendung der Unterlagen
– Vollständigkeit der Unterlagen

Alle den oben genannten Kriterien entsprechende Beiträge werden einer fachlichen Prüfung durch die Jury nach folgenden Schwerpunkten unterzogen:
– Gesamtanlage und Gestaltungsqualität
– Klimawandelanpassung
– Nutzungsqualität
– Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
– fachgerechte Ausführungsqualität

5 Prämierung                                                                                                                                                                                                                                                                  

Unter den eingereichten Wettbewerbsbeiträgen können maximal drei erste Preise in gleicher Höhe der Preisgelder vergeben werden. Es dürfen Sonderpreise mit Preisgeldern in geringerer Höhe als für einen ersten Preis vergeben werden.
Die genaue Anzahl der Preise und die Höhe der Preisgelder wird durch die Jury in Abhängigkeit von der Qualität und Beispielwirkung der eingereichten Beiträge festgelegt.

Pro Wettbewerbskategorie stehen maximal 3.500 Euro als Preisgelder zur Verfügung, insgesamt 10.500,00 Euro.
Jeder Teilnehmer erhält eine Urkunde. Zusätzliche Anerkennungen und Sonderpreise können vergeben werden. Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Prämie, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6  Einzureichende Unterlagen                                                                                                                                                                                                                             

Aussagefähige Unterlagen sind einzureichen beim Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Sachsen e. V.
Hamburger Ring 1 B, 01665 Klipphausen

Die einzureichenden Unterlagen müssen Pläne, Fotos und Beschreibungen, entsprechend der nachfolgenden Musterdarstellung, auf zwei Plakaten im A1 Querformat umfassen.

Die auf den eingereichten Plakaten abgebildeten Pläne, Fotos und Texte und die Plakate selbst sind zusätzlich digital einzureichen. Die Fotos sind für den Druck der Broschüre in hochauflösender Qualität (mind. 300 dpi/ mind. 3508 × 4961 Pixel pro Zoll) zu übermitteln.

Übersicht einzureichender Unterlagen zum Wettbewerb "Preis des sächsischen Garten- und Landschaftsbaus" 2025

Ihre Ansprechpartnerin für weitere Fragen:

Linda Wahner

Linda Wahner

Referentin für Nachwuchswerbung, Ausbildung und Öffentlichkeitsarbeit
035204 789943
Hamburger Ring 1b
01665 Klipphausen