Eingereicht werden können alle Projekte, die durch Betriebe des Garten‑, Landschafts- und Sportplatzbaus ausgeführt wurden. Teilnahmeberechtigt sind nur Betriebe, die in Sachsen ihren Firmensitz oder eine Niederlassung haben. Die Projekte liegen in Sachsen. Auch durch Landschaftsarchitekten geplante Projekte können eingereicht werden, wenn die Projekte durch Betriebe des Garten‑, Landschafts- und Sportplatzbaus, die in Sachsen ihren Firmensitz oder eine Niederlassung haben, ausgeführt wurden.
Als Teilnahmevoraussetzung sind durch die Firmen des Garten- und Landschaftsbaus der Nachweis zur Zugehörigkeit zur Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie ein Nachweis der Fachkunde, durch die Meisterqualifikation im Garten‑ und Landschaftsbau oder eine entsprechend höhere Qualifikation in dieser Fachrichtung, mit einzureichen.
Berücksichtigung findet höchstens ein Projekt pro Kategorie und Teilnehmer. Der Teilnehmer muss eine abgeschlossene, eigene Leistung einreichen, die im Zeitraum 1. Januar 2022 – 15. August 2025 fertiggestellt wurde. Leistungen, die bereits zum Vorgängerwettbewerb 2022 eingereicht wurden, können nicht erneut eingereicht werden.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennt der Teilnehmer diese Ausschreibung vollständig an.