BGL-Präsident fordert Mautbefreiung für den GaLaBau – wie sie auch für Handwerk und Landwirtschaft besteht

Bad Honnef.- Verärgerung und Enttäuschung beim Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL): Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat am 13. März 2024 im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) eine Liste mit handwerklichen Tätigkeiten veröffentlicht. Die Werkverkehre aller in dieser Liste aufgeführten Gewerbe sind von der erweiterten Maut befreit. Der GaLaBau wurde trotz wiederholter Hinweise des BGL dabei nicht berücksichtigt.

BGL-Präsident Thomas Banzhaf reagierte verärgert auf die Veröffentlichung: „Das Ministerium diskriminiert mit seiner Entscheidung eindeutig den GaLaBau. Nach dem Gesetzeswortlaut ist der Werkverkehr zwischen Baustelle und Bauhof von der erweiterten Maut ausgenommen. Deshalb muss der GaLaBau auch in die Liste der Ausnahmen aufgenommen werden. Niemand kann ernsthaft glauben, dass die grüne Branche zum Gütertransportgewerbe gehört! Wir haben als BGL in den vergangenen Wochen und Monaten für eine praxisgerechte Klarstellung gekämpft. Ich fordere Bundesminister Wissing auf, jetzt endlich eine klare Ansage zugunsten der Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus zu machen.“

Hintergrund: Maut ab Juli 2024/Öffnungsklausel
Die Mautpflicht wird ab dem 1. Juli 2024 auf Nutzfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von 3,5 bis 7,5 Tonnen erweitert. Das Bundesfernstraßenmautgesetz enthält in § 1 Abs. 2 Nr. 10 eine Öffnungsklausel. Diese nimmt die Werkverkehre des Handwerks, die Landwirtschaft und solche Gewerbe, die mit dem Handwerk vergleichbare Tätigkeiten ausüben, von der Maut aus. Der BGL setzt sich gegenüber dem BMDV auch weiterhin mit Nachdruck für eine Klarstellung im Rahmen der Liste des BALM ein. Leider fehlt diese Klarstellung in der Liste zur Umsetzung des Gesetzes, was zu Rechtsunsicherheit und Verärgerung der Betriebe hinsichtlich der Vorbereitung auf die Maut ab Juli 2024 führt. 
BGL

Foto: Verärgert und enttäuscht: „Niemand kann ernsthaft glauben, dass die grüne Branche zum Gütertransportgewerbe gehört!“ BGL-Präsident Thomas Banzhaf fordert für den GaLaBau eine Mautbefreiung – so wie sie auch für das Handwerk und die Landwirtschaft besteht. 
(Foto: Rottenkolber/BGL)

BGL und grüne Branche – Zahlen und Fakten
Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) ist ein Wirtschafts- und Arbeitgeberverband. Er vertritt die Interessen des deutschen Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus auf Bundesebene und in Europa. In seinen zwölf Landesverbänden sind über 4.200 vorwiegend kleine und mittlere Mitgliedsunternehmen organisiert. Als Dienstleister geben sie sich am geschützten Signum mit dem Zusatz „Ihre Experten für Garten & Landschaft“ zu erkennen und bieten maßgeschneiderte, individuelle Lösungen rund ums Bauen mit Grün. Damit erzielen die Mitgliedsbetriebe zurzeit rd. 63 Prozent des gesamten Marktumsatzes in Deutschland.

Der Gesamtumsatz der grünen Branche stieg 2023 auf nominal rund 10,34 Milliarden Euro. Diesen Meilenstein setzten die 19.542 Fachbetriebe mit insgesamt 130.722 Beschäftigten in Form von vielfältigen Dienstleistungen um: Mit hoher Kompetenz planen, bauen, entwickeln und pflegen sie Grün- und Freianlagen aller Art im privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereich.

Ansprechpartnerin:
Katrin Block (Pressesprecherin)
Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
Alexander-von-Humboldt-Straße 4, 53604 Bad Honnef
Tel: 02224 7707-17, E-Mail: k.block@galabau.de

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