Bundesverkehrsministerium verweigert dem GaLaBau „Handwerkerausnahme“ für Lkw-Maut auf leichte Nutzfahrzeuge

Enttäuschend und ärgerlich!

Bad Honnef.- Schlechte Nachrichten aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) in Sachen Lkw-Maut auf leichte Nutzfahrzeuge: Trotz intensiver Gespräche mit Vertretern des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) schließt das BMDV den GaLaBau weiterhin von der sog. „Handwerkerausnahme“ aus. 

Trotz der breiten Unterstützung, die der Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau seitens zahlreicher Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Landtage erfahren hat, trotz einleuchtender wirtschaftlicher Argumente und eines fundierten Rechtsgutachtens, welches die Position des GaLaBau stützt, entschied das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) seinen bisherigen Ansatz zur Umsetzung der Handwerkerregelung nicht zu ändern.   

„Diese Weigerung, auf unsere einleuchtenden Argumente einzugehen, ist sehr enttäuschend und ärgerlich. Wir konnten gutachterlich nachweisen, dass die jetzt geplante Umsetzung des Mautgesetzes nicht rechtskonform ist. Dem zuständigen Bundesamt droht nun eine Klagewelle gegen Mautnacherhebungen und Bußgelder. Dies alles hätten wir gerne unseren Betrieben erspart“, so BGL-Präsident Thomas Banzhaf. 

Die Tätigkeiten im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau und die des Handwerks sind vergleichbar. Das für die Baustellen benötigte Material und die Arbeitskräfte werden – wie im Handwerk – an Ort und Stelle gebracht. Dieser Werkverkehr ist nicht von dem des Handwerks zu unterscheiden. Dass er im GaLaBau künftig dennoch mit einer Maut belastet werden soll, führt nicht nur zu Wettbewerbsverzerrungen, sondern verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes. 

Gutachten: Verstoss gegen Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes
Dies stützt ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Knauff (Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des BMDV), das zu dem eindeutigen Ergebnis gelangt: Die Formulierung im Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) bezieht den GaLaBau in die Handwerkerregelung mit ein. Doch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) verfolgt mit der publizierten Liste handwerksähnlicher Berufe eine entgegengesetzte Rechtsanwendung. 

Aktuelle Informationen zur Maut für den GaLaBau stehen hier bereit: Aktuelle Informationen zum Thema Maut - GaLaBau

BGL

 

Foto: Bundesverkehrsministerium verweigert dem GaLaBau „Handwerkerausnahme“ von der neuen Lkw-Maut. „Wir werden dagegen vorgehen!“: BGL-Präsident Thomas Banzhaf. (Foto: Rottenkolber/BGL)

 

BGL und grüne Branche – Zahlen und Fakten
Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) ist ein Wirtschafts- und Arbeitgeberverband. Er vertritt die Interessen des deutschen Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus auf Bundesebene und in Europa. In seinen zwölf Landesverbänden sind über 4.200 vorwiegend kleine und mittlere Mitgliedsunternehmen organisiert. Als Dienstleister geben sie sich am geschützten Signum mit dem Zusatz „Ihre Experten für Garten & Landschaft“ zu erkennen und bieten maßgeschneiderte, individuelle Lösungen rund ums Bauen mit Grün. Damit erzielen die Mitgliedsbetriebe zurzeit rd. 63 Prozent des gesamten Marktumsatzes in Deutschland.

 

Der Gesamtumsatz der grünen Branche stieg 2023 auf nominal rund 10,34 Milliarden Euro. Diesen Meilenstein setzten die 19.542 Fachbetriebe mit insgesamt 130.722 Beschäftigten in Form von vielfältigen Dienstleistungen um: Mit hoher Kompetenz planen, bauen, entwickeln und pflegen sie Grün- und Freianlagen aller Art im privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereich.
 
 

Ansprechpartnerin:

Katrin Block (Pressesprecherin)

Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.

Alexander-von-Humboldt-Straße 4, 53604 Bad Honnef

Tel: 02224 7707-17, E-Mail: k.block@galabau.de

 

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